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Der Uhrwerk Verlag hat heute bekannt gegeben, dass er bereits am 29.05.2019 einen Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht Köln eingereicht hat. Dies betrifft auch die vom Uhrwerk Verlag querfinanzierte Feder & Schwert GmbH.

Laut der Mitteilung ist es zu einem unvorhergesehenen Zustand der Zahlungsunfähigkeit gekommen. Von Verlagsseite aus wird davon ausgegangen, dass der Uhrwerk Verlag am Ende des Jahres nicht mehr in der jetzigen Form bestehen wird. Dennoch will man alle aktuellen Verbindlichkeiten bestmöglich erfüllen.

Die Marke Splittermond wird sehr wahrscheinlich fortgeführt, wobei aber noch nicht feststeht, in welcher Form dies geschehen wird. Die aktuellen Crowdfundings betreffend geht es darum, diese bestmöglich zu erfüllen oder den Unterstützern ihren jeweilig geleisteten Beitrag zu erstatten.

Bei aktuellen Neuheiten kann es zu Verzögerungen kommen, der Shop des Uhrwerk Verlags läuft jedoch weiter wie bisher. Wie und ob die Eulencon, die vom 16. bis 18.08. in Wesel gemeinsam mit der Brettspielkiste veranstaltet werden sollte, stattfinden wird, ist noch nicht abzusehen.

/Werbung, unaufgefordert/ Die deutsche Rollenspielszene wurde und wird stark durch den Uhrwerk Verlag belebt. Wer aus dem Finanzloch helfen will, kauft im Shop ein.

Der Uhrwerk Verlag wurde im Jahr 2009 von Patric Götz gegründet. Bekannt wurde er durch die deutschen Versionen von Deadlands und Space 1889, die Mitarbeit an der DSA-Sublizenz Myranor und deutsche Eigenproduktionen wie Dungeonslayers oder Splittermond. 

Die komplette Mitteilung findet Ihr auf der Homepage des Uhrwerk Verlags.

Artikelbild: © Uhrwerk Verlag

27 Kommentare

    • Markus Widmer Das Problem ist es wurde Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit eingeleitet und nicht wegen Überschuldung. Das bedeutet die Kassen sind tatsächlich „leer“ leer. So könnten zwar eine Finanzspritze helfen, aber nur absolut kurzfristig. Weil so eine Zahlungsunfähigkeit wird ja nicht einfach so „festgestellt“. Es findet ja eine dynamische Berechnung von möglichen Einnahmen noch statt, welche feststellen soll ob die Zahlungsunfähigkeit „kurzfristig“ ist. Da das hier nicht der Fall ist…wird es sich nicht um ein um einen minibetrag handeln.

      Ich vermute es ist eine Kombination von „Überlagerung“ also zuviel gebunden Kapital und kurzfristiger Geschäftskredite, welche nicht bedient werden können.

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