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Seit 2018 befindet sich die Live Adventure GmbH, die ausrichtende Firma hinter der größten deutschen Larp-Veranstaltung ConQuest of Mythodea, im Besitz der Burgschneider GmbH, die mit dieser Übernahme zu einem der wichtigsten und bekanntesten Unternehmen auf dem deutschen Larp-Markt wurde. Zwischen der Burgschneider GmbH und dem Verein Mitraspera e. V. ist es nun zu einem Zerwürfnis mit rechtlichen Schritten gekommen.

Der Mitraspera e. V. ist ein Verein, der von teils ehemaligen Mitgliedern des ConQuest-Kreativteams gegründet wurde, um „alle Inhalte der Spielwelt [von Mythodea, Anm. d. Red.] der gesamten Community zur uneingeschränkten Nutzung unentgeltlich zur Verfügung [zu] stellen“ (Quelle: mitraspera.org). Der Verein sieht eine exklusive Nutzung von kreativen Inhalten des ConQuest durch den Veranstalter als Gefahr und möchte laut eigener FAQ ein Lizensierungsmodell durchsetzen, da er die Nutzungsrechte an der Welt des ConQuests bei den Autor*innen sieht. Burgschneider und Live Adventure widersprechen dieser Rechtsauffassung.

Laut einem heute via Facebook veröffentlichten Statement des Vereins hat Burgschneider den Mitraspera e. V. nun anwaltlich dazu aufgefordert, die Nutzung des geistigen Eigentums von Burgschneider und Live Adventure sofort zu unterlassen. Dem voraus ging laut dem Statement ein erfolgloser Versuch, sich außergerichtlich in einem Dialog zu einigen.

Auf Nachfrage der Teilzeithelden zu diesem Statement betonte Burgschneider, dass klare Rechtsbrüche durch den Mitraspera e. V. vorliegen würden, da das geistige Eigentum von Live Adventure und Burgschneider widerrechtlich genutzt wird. Des Weiteren hat Burgschneider deutlich gemacht, dass eine Zusammenarbeit mit dem Mitraspera e. V. ausgeschlossen ist, solange die angemahnten Rechtsbrüche vorliegen. „Es steht für uns außerhalb jeder Machbarkeit, uns einer Fremdbestimmung von bespielten Inhalten auf unseren Veranstaltungen zu unterwerfen, da Live Adventure bzw. Burgschneider und eben nicht der Mitraspera e. V. verantworten muss, was auf den eigenen Veranstaltungen geschieht“, so Markus Böhm, Geschäftsführer von Burgschneider. Man sei grundsätzlich zum Dialog bereit, die klare Voraussetzung dafür sei jedoch das Unterlassen der aus Sicht von Burgschneider bestehenden Rechtsbrüche, so Böhm weiter.

Nach Auffassung des Mitraspera e. V. liegen die Nutzungsrechte nicht einzig und allein bei der Live Adventure GmbH, sondern auch bei den Autor*innen, die das ConQuest mitgestaltet haben, und beurteilt die Rechtslage als „komplex“.

UPDATE vom 01.09.2020, 16:00 Uhr

Live Adventure hat uns heute die folgende Stellungnahme zu dem Sachverhalt zukommen lassen (inklusive eines Links zum besagten Anwaltsschreiben):
 

Den gestrigen Post des Mitraspera e.V. haben wir zur Kenntnis genommen. Wir sind überrascht, wie die Verantwortlichen um den Verein die Diskussion zu beeinflussen wünschen, indem nur die halben Wahrheiten verbreitet und der Öffentlichkeit zur Stimmungsbildung präsentiert werden. Wir hatten die Verantwortlichen zunächst aufgefordert uns darzulegen, welche Inhalte Sie überhaupt für sich beanspruchen. Als nach etwa vierzehn Tagen keine Antwort kam, haben wir dem Verein über unsere Anwälte ausführlich unsere Position dargelegt und im Zuge dessen die Verantwortlichen aufgefordert alle Äußerungen und alle Tatsachenbehauptungen einzustellen, die unwahr sind oder sie – aus unserer Sicht und der Sicht unserer Anwälte – in einen unlauteren Wettbewerb mit uns bringen. Die von uns gesetzte Frist wurde nicht nur nicht eingehalten, auch mehrere Nachfristen die wir gewährt haben, ließ der Verein verstreichen. Erst am vergangenen Freitag – fünf Wochen nach unserem Schreiben und mehr als sieben Wochen nach der ersten Kommunikation des Vereins – haben wir ein Schreiben des gegnerischen Anwalts erhalten, welches wir nun auswerten. Da der Verein den Streit in die Öffentlichkeit gezogen hat, sind wir hiermit gerne bereit, unser anwaltliches Schreiben zu veröffentlichen. Darüber hinaus gab es bisher kein gerichtswirksames Vorgehen unsererseits. Es mag sich jeder selbst seine Meinung darüber bilden.

 
 

Eine ausführlichere Betrachtung findet ihr in unserem Artikel Streit um Mythodea – Wer hat Anspruch auf den Hintergrund?

Artikelbilder: Screenshots Facebook
Layout und Satz: Roger Lewin
Lektorat: Aimee Ziegler-Kraska

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