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Rund um ein Cosplay-Fotoshooting sind diverse Dinge abzusprechen – und wie überall im Leben gibt es dabei rechtliche Fallstricke. Ein ordentlich ausgehandelter Vertrag zwischen Cosplayer und Fotograf kann viele Probleme beseitigen, bevor sie überhaupt auftreten. Was man beachten sollte und wie man sinnvoll vorgeht? Hier bekommt ihr einen Überblick.

Die Cosplayerin bringt das Cosplay, die Fotografin bringt die Kamera, am Ende hat man wunderschöne Fotos, alle sind glücklich.

Wenn es immer so einfach wäre, würdet ihr diesen Artikel nicht lesen. Es gibt viele Stellen auf dem Weg vom Cosplay zum fertigen Foto, an welchen irgendetwas schief gehen kann. Das Verhältnis zwischen Fotografen und Cosplayern ist bekanntlich auch anfällig für Konflikte, und selbst, wenn es zunächst furchtbar übertrieben und formalistisch klingen mag: Ein gut gestalteter Vertrag kann da sehr viel weiterhelfen.

Anmerkung: Dieser Artikel ist im Folgenden im generischen Femininum geschrieben – Männer sind ebenfalls angesprochen, auch wenn ausschließlich die weibliche grammatikalische Form verwendet wird.

Vertragsverhandlung ist Kommunikation

Gleich vorweg: Ein Vertrag ist kein Stück Papier, auf dem irgendwelche aus dem Internet kopierten Sätze stehen sollten. Ein guter Vertrag ist vielmehr die schriftliche Zusammenfassung dessen, worauf man sich im Gespräch geeinigt hat.

Voraussetzung dafür ist zunächst, dass man auch ein Gespräch führt. Das kostet Zeit, das kostet Aufwand, doch man kann nur appellieren: Nehmt sie euch! Wenn Cosplayerin und Fotografin sich über ihre Vorstellungen offen und ehrlich ausgetauscht haben, wird das Ergebnis weit besser werden, als wenn man davon ausgeht, dass die jeweils andere schon ausreichend Gedanken lesen können wird.

Wie ihr dieses Gespräch führt, ist vollkommen egal, das kann im Whatsapp-Chat, in Twitter-Konversationen, als Discord-Voicechat, Telefonat oder bei einem Kaffee von Angesicht zu Angesicht passieren. Nehmt auch aber die Zeit, dem anderen aufmerksam zuzuhören beziehungsweise die Nachrichten sorgfältig zu lesen. Je ehrlicher ihr kommuniziert, desto besser versteht ihr euch und kommt zu einem guten Ergebnis für beide Seiten.

Was soll drinstehen?

Kommunikation ist der Schlüssel für einen guten Vertragsabschluß.

Was soll jetzt im Gespräch an Themen auf den Tisch? Ganz voran natürlich die Eckdaten: wann, wo, welches Cosplay? Klingt selbstverständlich, ist aber sinnvoll, konkret festzuhalten, allein der Übersichtlichkeit halber.

Zudem ist es eine gute Eröffnung, um auch inhaltlich einzusteigen. Mit dem „Wo?“ kommt die Location auf den Tisch – was sowohl für die Komposition der Fotos, als auch für ggf. zusätzlich benötigtes Equipment (Props, warme Unterkleidung im Winter etc.) sehr wichtig ist.

Sprecht ab, wer was mitbringen kann und will. Sprecht auch über Transportprobleme, die Organisation der Anreise, die Gegebenheiten (z.B. Umkleiden, Treppen, Gefahrenstellen etc.) an der Location.

Schon hier kann es um erste „handfestere“ Themen gehen – Wer bezahlt die Anreise? Wer bezahlt die Kosten für den Transport von besonderem Equipment? Es ist nicht unüblich, dass Fotografinnen auch im „TfP“-Bereich einen Fahrtkostenzuschuss verlangen, wenn die Location sich nicht in direkter räumlicher Nähe zum Wohnort befindet. Wie ihr das regeln wollt, könnt ihr genau jetzt sagen.

Persönliche Tabus und unerwünschte Ergebnisse sollten auch auf den Tisch. Nicht jede Fotografin ist scharf darauf, sexy Aktfotos zu machen. Ebenso hat jede Fotografin bestimmte Dinge, die sie besser kann und nicht so gut kann. Manche ist begeisterte Photoshop-Künstlerin, andere aber wollen einen möglichst natürlichen Look der Bilder. Bringt hier gerne auch eure jeweiligen Portfolios ins Spiel, zeigt euch gegenseitig Bilder, die ihr schon gemacht habt oder die ihr gesehen habt und schön fandet. Zeigt als Cosplayerin Posing-Vorlagen und Bildkompositionen, die ihr euch vorstellen könnt.

Rahmenbedingungen definieren

Formuliert insbesondere aber auch einen gemeinsamen Erwartungshorizont für das Ergebnis des Fotoshootings. Also letztlich: Wie viele Bilder in welchem Zustand sollen in welchem Zeitraum fertig werden? Wenn eure Fotografin euch drei fertig bearbeitete Bilder binnen eines Monats, fünf binnen eines Jahres versprechen kann, dann wisst ihr, woran ihr seid.

Wenn sie sagt: Alle Bilder sind unbearbeitet binnen einer Woche digital verfügbar, wisst ihr auch Bescheid, dass ihr z.B. keine Bearbeitung bekommt.

Für jeden Punkt, bei dem ihr euch einig seid, hilft es, eine Notiz aufzuschreiben. So könnt ihr auch nach Monaten noch nachschauen, was genau ihr ausgemacht hattet. Das ist nämlich für die noch folgenden Punkte auch im Nachgang wichtig!

Nicht-kommerzielle und kommerzielle Verwendung der Bilder

Die Bilder sind meist für eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken gedacht, Cosplay findet insofern viel auf Instagram, Twitter und Facebook statt. Doch auch hier kann kein Mensch Gedanken lesen und es gibt keinen „üblichen“ Standard dafür, wer Bilder von sich wo sehen möchte und wo nicht.

Vorweg: Fotografin und Model haben beide Rechte an den Bildern. Keine von beiden darf die Bilder ohne die Zustimmung der anderen verwenden, wie sie will. Daher ist es sehr wichtig, abzusprechen, wo Bilder veröffentlicht werden dürfen, und was noch damit passieren soll.

Soziale Netzwerke

Schreibt eine Liste, welche sozialen Netzwerke für euch in Ordnung in Bezug auf die Veröffentlichung sind. Gerade Fotografinnen haben häufiger auch eine eigene Webseite, auf der das Portfolio steht; sollen Bilder dort gezeigt werden, sollte das mit auf die Liste. Wenn ein bestimmtes Netzwerk für euch nicht in Ordnung ist, ist jetzt der Moment, darüber zu sprechen. Ist der anderen gerade dieses Netzwerk wichtig, könnt ihr auch einen Kompromiss aushandeln, sodass nur ganz bestimmte Bilder dort gezeigt werden oder beim Verweis auf die Cosplayerin oder die Fotografin besondere Regeln gelten.

Und: Auch wenn es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, redet darüber, wie die Namensnennung laufen soll. Mit welchem Alias und welcher Verlinkung will man auf welcher Plattform erwähnt werden?

Kommerzielle Nutzung

Und dann ist thematisch noch die kommerzielle Verwertung von Bildern zu besprechen.

Viele schließen diese pauschal aus, auf beiden Seiten. Meist ist damit gemeint: Die Bilder dürfen nicht verkauft werden. Problematisch vom rechtlichen Aspekt her ist aber, dass „kommerzielle“ Nutzung auch jede Werbenutzung ist, die mittelbar kommerziellen Zwecken dient.

Wird in einem Social Media-Header ein „nicht-kommerzielles“ Bild verwendet, während über das Social Media-Profil aber (andere) Cosplay-Prints verkauft werden, ist eigentlich schon eine kommerzielle Nutzung dieses Bildes im Header gegeben. Das Gleiche gilt, wenn eine Fotografin Bilder im eigenen Portfolio zeigt und dieses Portfolio auch Werbung für bezahlte Fotoshootings darstellt.

Daher empfiehlt sich eher: Wenn ihr das direkte Verkaufen der Bilder als Prints oder für andere Zwecke ausschließen wollte, schreibt das auch so. Schreibt ggf. auch direkt, dass die Bilder für Portfolio-Zwecke verwendet werden dürfen. Wenn sich Jahre später erstmals die Gelegenheit ergibt, kommerziell tätig zu werden, hat man so keine Zweifel, ob bzw. welche Fotos von früher auf die jetzt kommerziell betriebene Seite dürfen.

Vergütungsklausel

Übrigens könnt ihr durchaus auch die kommerzielle Vermarktung zulassen, ihr müsst sie nicht ausschließen. Dann ist aber eine Vergütungs-Regelung sinnvoll, also dass ihr aufschreibt, wer wieviel von dem mit den Bildern erwirtschafteten Geld bekommt. Es ist, wenn bisher keine derartigen Pläne bestehen, natürlich nur mäßig sinnvoll, für ein hätte-könnte-vielleicht zu planen.

Daher ist eine dritte Möglichkeit eine sogenannte Öffnungsklausel: Ihr erlaubt die kommerzielle Vermarktung, wenn zuvor eine separate Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Will also eine von euch später Bilder aus dem Fotoshooting kommerziell vermarkten, müsst ihr die Geldfrage regeln, bevor das passieren darf.

Regeln der Location – und wie sie den Vertrag beeinflussen

Ein Stolperstein kann sein, dass die Location eigene strenge Vorgaben hat. Oftmals wird in den AGB von Parks, Schlössern usw. das Fotografieren nur für private Zwecke gestattet. Achtung! Das macht dann bereits die Werbenutzung auf einem teil-kommerziellen Social Media-Profil heikel!

Je nachdem, wie ihr zu der Location kommt, sind hier auch Haftungsfragen wichtig. Mietet die Fotografin eigenständig die Location und hat die Vertragsbedingungen des Vermieters akzeptiert, ist sie diesem Vertrag verpflichtet – wenn also nun Fotos entgegen des Vertrags mit dem Vermieter von der Cosplayerin kommerziell verwendet werden, haftet gegenüber dem Vermieter nur die Fotografin! Denn die Cosplayerin hat den Vertrag mit dem Vermieter nicht unterschrieben und ist deswegen auch nicht an die dort festgelegten Vorschriften gebunden.

Eine Frage der Haftung

Daher ist wichtig: Wenn ihr bestimmte Einschränkungen aus dem Mietvertrag der Location habt, gebt diese unbedingt an die anderen Beteiligten weiter! So habt ihr eine Handhabe gegen die anderen Teilnehmer, wenn der Vermieter Ärger macht. Letztlich dasselbe gilt übrigens auch, wenn bei einem Shooting an der Location ein Schaden entsteht. Um vom Vermieter geltend gemachte Schadensersatzansprüche weiter zu reichen, sollte man eine entsprechende Haftung mit den Fotoshooting-Teilnehmern vereinbart haben. Das ist auch nicht unfair – wer es kaputt macht, sollte eben auch dafür zahlen.

Hat man eine solche Regelung nicht, läuft man Gefahr, vom Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet zu werden, ohne das Geld vom tatsächlichen Verursacher zurück zu bekommen. (Generell sinnvoll: eine Haftpflichtversicherung. Aber Vorsicht, schaut genau auf eure Bedingungen, viele private Haftpflichtversicherungen zahlen nur im privaten Umfeld, gerade wenn irgendeine Bezahlung für das Fotoshooting erfolgte, kann ggf. die Haftpflicht die Zahlung verweigern! Wenn ein größeres Fotoshooting mit mehr Teilnehmern organisiert wird, ist eine Veranstaltungshaftpflicht oft nicht verkehrt.)

Das mit dem Urheberrecht …

Was nun etwas ausgeklammert wurde, ist der allgemeine rechtliche Aspekt von Cosplay, der viele von der kommerziellen Vermarktung abhält: Darf man das überhaupt? Schließlich werden regelmäßig Charaktere und Outfits gecosplayt, die einem fremden Urheberrecht unterliegen.

Diese Frage ist nach dem deutschen Recht vollkommen ungeklärt. In den USA gab es wohl bereits erste Prozesse, da aber die rechtlichen Situationen sehr unterschiedlich sind, lassen sich dortige Ergebnisse nicht einfach übertragen.

Ungeklärte Rechtslage

London, UK: Superhelden posieren für Fotografen an der London Comic Con MCM Expo.

Es gibt gute Argumente dafür, dass Cosplay eine freie Benutzung des fremden Urheberrechts darstellt. Diese wäre nach deutschem Recht frei, benötigt also keine Erlaubnis des Urhebers des Ursprungsmaterials, und darf auch frei zu Geld gemacht werden. Ebenso gewichtige Argumente gibt es dafür, dass es sich um eine Bearbeitung handelt, die eine Erlaubnis (auch Lizenz genannt) vom eigentlichen Urheber (oder dem entsprechenden Rechteinhaber) benötigt.

Entscheidend ist aber: Ob ihr Geld mit dem Cosplay macht oder nicht, ist für diese Frage vollkommen unerheblich – wenn es eine Bearbeitung ist, ist diese auch nicht-kommerziell und auf Social Media eigentlich verboten, solange keine Erlaubnis des Urhebers vorliegt. Wenn es freie Benutzung ist, könnt ihr sowieso machen, was ihr wollt.

Sollte es eine offizielle Aussage vom Rechteinhaber geben, dass Cosplay der Charaktere gestattet ist, könnt ihr das gerne mit in die Notizen und den Vertrag aufnehmen. Gerade Buchautoren, inländische Zeichner oder auch Videospiel-Firmen geben solche Freigaben. Wenn eine solche Freigabe existiert, seht sie euch an – auch hier können natürlich Beschränkungen bezüglich der kommerziellen Verwertung existieren, ähnlich wie bei den Fotolocations.

Vertragsdokument

Der ausformulierte Vertrag sollte zu den speziellen Umständen beim Cosplay passen.

Wenn alle Themen, die euch einfallen, besprochen sind, greift auf eure Notizen zurück und schreibt eine Zusammenfassung dessen, auf was ihr euch geeinigt habt. Das ist dann euer Vertragstext. Juristensprache ist dafür nicht erforderlich, sie dient dazu, bestimmte rechtlich relevante Fragen besonders präzise auszudrücken. Da euer Vertrag primär zusammenfassen soll, was ihr miteinander ausgemacht habt und wohl kaum jemals vor einem Gericht eingeklagt werden wird, ist dieser Aspekt hier aber nicht besonders wichtig.

Nützlich ist es, das Ganze dann mit Datum versehen für alle Beteiligten einmal zu kopieren. So hat man alle Absprachen auf einem Haufen und kann auch Jahre später noch zuordnen, welche Social Media- und Vermarktungs-Regelungen für dieses Fotoshooting getroffen wurden. Wenn ihr die Bilder bekommt, könnt ihr auch eine digitale Kopie des Vertrags direkt mit im selben Ordner abspeichern – so habt ihr wirklich alles an einem Ort und könnt den Überblick behalten.

Lasst euch bitte keine unpassenden Standardverträge andrehen. Viele der Vorlagen, die im Internet kursieren, passen vorne und hinten nicht auf die Cosplay-Situation. Sie stellen damit keinen Mehrwert für euch dar, da gerade eure Probleme gar nicht berücksichtigt werden. Ein paar Blätter Papier, auf denen nichts Hilfreiches steht, könnt ihr euch aber sparen, die Umwelt dankt.

Artikelbilder: © nito103, © icenando, © olly18, © mike_laptev, © stevanovicigor  | depositphotos.com, Bearbeitung: Melanie Maria Mazur

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